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   BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58   

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https://dejure.org/1959,1373
BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58 (https://dejure.org/1959,1373)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1959 - III ZR 41/58 (https://dejure.org/1959,1373)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1959 - III ZR 41/58 (https://dejure.org/1959,1373)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 729
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Entsprechend hat der Senat es als zulässig erachtet, daß der Tatrichter einen Beweisantrag ablehnt, wenn der "völlige Unwert des Beweismittels" feststeht, was aushahmsweise auch dann der Fall sein kann, wenn unter Berücksichtigung einer bereits durchgeführten umfangreichen Beweisaufnahme jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die neu beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben und die bereits gewonnene gegenteilige Überzeugung des Tatrichters erschüttern könne (III ZR 238/54 vom 4. Juni 1956 = LM Nr. 7 zu § 286 ZPO E).
  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Die Rechtsprechung hat bisher durchweg die Auffassung vertreten, daß ein Verletzter sich das Verschulden seiner Gehilfen bei Anwendung des § 254 BGB bei Entstehung des Schadens nur dann anrechnen zu lassen brauche, wenn in diesem Augenblick ein Schuldverhältnis oder ein einer Verbindlichkeit ähnliches Rechtsverhältnis bereits bestand, und daß die Teilnahme am allgemeinen Verkehr und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht noch kein derartiges Verhältnis begründen (RGZ 75, 257; 99, 263; 113, 293/296; BGHZ 1, 248; 9, 316; 16, 259).
  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Die Rechtsprechung hat bisher durchweg die Auffassung vertreten, daß ein Verletzter sich das Verschulden seiner Gehilfen bei Anwendung des § 254 BGB bei Entstehung des Schadens nur dann anrechnen zu lassen brauche, wenn in diesem Augenblick ein Schuldverhältnis oder ein einer Verbindlichkeit ähnliches Rechtsverhältnis bereits bestand, und daß die Teilnahme am allgemeinen Verkehr und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht noch kein derartiges Verhältnis begründen (RGZ 75, 257; 99, 263; 113, 293/296; BGHZ 1, 248; 9, 316; 16, 259).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 188/54

    Besitzerwerb, durch Besitzdiener

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Die Rechtsprechung hat bisher durchweg die Auffassung vertreten, daß ein Verletzter sich das Verschulden seiner Gehilfen bei Anwendung des § 254 BGB bei Entstehung des Schadens nur dann anrechnen zu lassen brauche, wenn in diesem Augenblick ein Schuldverhältnis oder ein einer Verbindlichkeit ähnliches Rechtsverhältnis bereits bestand, und daß die Teilnahme am allgemeinen Verkehr und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht noch kein derartiges Verhältnis begründen (RGZ 75, 257; 99, 263; 113, 293/296; BGHZ 1, 248; 9, 316; 16, 259).
  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Das gilt auch dann, wenn der Kraftfahrzeughalter sich sonst für den Fahrer nach § 831 BGB entlasten könnte, weil die Abwägung nach § 254 BGB keine feine Anwendung der Verschuldenshaftung darstellt (BGHZ 12, 124).
  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 76/56

    Anspruchsübergang auf Versicherer

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Möglicherweise hatte daneben auch der Landschaftsverband die Pflicht, für Beseitigung der Höhenunterschiede zu sorgen, weil jeder Verkehrssicherungspflichtige darauf zu achten hat, daß sich am Fahrbahnrand keine gefährlichen Höhenunterschiede bilden (BGH III ZR 76/56 vom 30. September 1957; III ZR 216/57 vom 16. Februar 1959).
  • BGH, 23.06.1952 - III ZR 297/51

    Ausgleichungspflicht zwischen Kraftfahrern

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Sie ist deshalb bei der Abwägung nach § 254 BGB zu berücksichtigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob den Verletzten sonst ein Verschulden trifft und ob der Schädiger wegen Verschuldens oder nur auf Grund gesetzlicher Gefährdungshaftung einzustehen hat (BGHZ 6, 319; BGH LM Nr. 3 und 5 zu BGB § 254 Ba).
  • RG, 29.04.1926 - IV 693/25

    Streupflicht

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Die Rechtsprechung hat bisher durchweg die Auffassung vertreten, daß ein Verletzter sich das Verschulden seiner Gehilfen bei Anwendung des § 254 BGB bei Entstehung des Schadens nur dann anrechnen zu lassen brauche, wenn in diesem Augenblick ein Schuldverhältnis oder ein einer Verbindlichkeit ähnliches Rechtsverhältnis bereits bestand, und daß die Teilnahme am allgemeinen Verkehr und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht noch kein derartiges Verhältnis begründen (RGZ 75, 257; 99, 263; 113, 293/296; BGHZ 1, 248; 9, 316; 16, 259).
  • BGH, 16.02.1959 - III ZR 216/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Möglicherweise hatte daneben auch der Landschaftsverband die Pflicht, für Beseitigung der Höhenunterschiede zu sorgen, weil jeder Verkehrssicherungspflichtige darauf zu achten hat, daß sich am Fahrbahnrand keine gefährlichen Höhenunterschiede bilden (BGH III ZR 76/56 vom 30. September 1957; III ZR 216/57 vom 16. Februar 1959).
  • BGH, 15.04.1957 - III ZR 232/55

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für die Seitenstreifen einer Bundesstraße

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58
    Auf die Revision des Landschaftsverbandes, der nach Streitverkündung dem Kläger als Streitgehilfe beigetreten war, hat der Bundesgerichtshof durch den auch jetzt erkennenden Senat am 15. April 1957 (III ZR 232/55) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • RG, 29.12.1910 - VI 411/09

    Haftung des Beschädigten für Handlungen seiner Hilfspersonen

  • RG, 08.07.1920 - VI 140/20

    Haftung für Schmerzensgeld durch das Verschulden von Hilfspersonen

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Das alles ist gefestigte Rechtsprechung (BGH NJW 1952, 931; DRiZ 1959, 252; 1962, 167; 1966, 381; - Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 284 Anm. B).
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Daß das Berufungsgericht bei der gebotenen Abwägung nach §§ 9 StVG, 254 BGB zu Lasten der Beklagten zu 2) auch das Verschulden des Beklagten zu 1) als Fahrer des Abschleppfahrzeugs berücksichtigt hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1959 - III ZR 41/58 - VersR 1959, 729, 732; BGH Urteil vom 23. April 1965 - VI ZR 278/63 - VersR 1965, 712, 713).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 146/06

    Abwägung der Verursachungsbeiträge bei einem Verkehrsunfall aufgrund Fahrens mit

    a) Zwar ist es richtig, dass sich der Kläger eine Mitverursachung des Unfalls durch seine Ehefrau als einen die Betriebsgefahr erhöhenden Umstand ohne Entlastungsmöglichkeit entgegenhalten lassen muss (vgl. Senat, BGHZ 12, 124, 128; Urteil vom 3. Februar 1981 - VI ZR 290/79 - VersR 1981, 354, 355; BGH, Urteil vom 20. April 1959 - III ZR 41/58 - VersR 1959, 729, 732).
  • BGH, 06.05.1981 - 4 StR 530/79

    Fahrbahn - Verkehrsteilnehmer - Richtungsfahrbahn - Autobahnausfahrt - Benutzung

    Es kommt auf den dem Benutzer erkennbaren Straßenzustand und darauf an, wie der Benutzer die Straße vorfindet (BGH, Urteil vom 20. April 1959 - III ZR 41/58 - VersR 1959, 729, 730, 731; Urteil vom 20. Dezember 1951 - III ZR 10/51 - VRS 4, 178; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1965, 1775; Full/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, 1980, Rdn. 1 zu § 2 StVO ; Schwendy, KVR, Stichwort "Rechtsfahren", Erl.
  • BGH, 18.10.1973 - III ZR 192/71

    Begriff der Tatsache

    Aus dem gleichen Grunde darf dann ein Beweismittel nicht als "ungeeignet11 bezeichnet wer den, zumal nur die Verwerfung eines v ö l l i g untauglichen Beweismittels abgelehnt werden darf (vgl. BGH NJ¥ 1951, 481; BGH DRiZ 1959, 252 ipid 1966, 381; Stein/Jonas ZPO 19. Aufl. § 284 B III 3).
  • BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72

    Geltendmachung der Ansprüche aus einem Gebrauchsmuster - Voraussetzungen für die

    Eine Ausnahme könnte allenfalls dann gemacht werden, wenn der völlige Unwert des angebotenen Beweismittels von vornherein feststände, etwa wenn unter Berücksichtigung einer bereits (vom erkennenden Gericht) durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit eines für den Beweisführer günstigen Beweisergebnisses ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG DÖV 1964, 561; BGHZ DRiZ 1959, 252).
  • BFH, 29.01.1997 - II R 67/94

    Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung

    Ein Fall, in dem der völlige Beweis unwert einer Zeugeneinvernahme von vornherein feststeht (BGH-Urteile vom 4. Juni 1956 III ZR 238/54, NJW 1956, 1480; vom 20. April 1959 III ZR 41/58, Deutsche Richterzeitung 1959, 252; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 28. Februar 1992 2 BvR 1179/91, NJW 1993, 254, 255), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63

    Patentrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche - Sinn und

    Damit hat das Berufungsgericht unzulässigerweise einen nicht erhobenen Beweis, mit welchem nach Meinung des Beklagten gerade eine etwa schon vorhandene Auffassung des Berufungsgerichts erschüttert werden sollte, im voraus gewürdigt (vgl. hierzu BGH NJW 1951, 481, 482 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] und DRiZ 1959, 252 für den gleichliegenden Fall, daß das Gegenteil der unter Beweis gestellten Behauptung als erwiesen angesehen wird).
  • LAG Köln, 17.12.1993 - 13 Sa 748/93

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarztes wegen

    In solchem Fall ist die Beweiserhebung nicht durchzuführen (vgl. § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ; BGH, DRiZ 1959, 252 und DRiZ 1966, 381).
  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 205/61
    Denn das wäre ein Verstoß gegen Grundsätze des Beweisrechts, nämlich eine unzulässige vorweggenommene Würdigung einesnnicht erhobenen Beweises (BGH, DRiZ 1959, 232 VersR 1959, 729; DRiZ 1962, 167).
  • BGH, 21.11.1960 - III ZR 153/59

    Versäumnis der die Verjährung unterbrechenden Zustellung eines Zahlungsbefehls

  • LG Wuppertal, 20.02.1980 - 3 O 470/79

    Anrechnung eines Mitverschuldens im Rahmen der Amtshaftung; Anrechenbarkeit

  • BGH, 18.01.1962 - III ZR 155/60

    Schadensersatz wegen der zu einer Verurteilung führenden Erstattung eines

  • BGH, 16.03.1977 - IV ZR 136/76

    Verletzung der Pflicht zur Beweiserhebung zur Feststellung einer tatsächlichen

  • BGH, 28.01.1975 - IX ZB 603/74

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1973 - IX ZB 177/70

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1966 - III ZR 224/64

    Zulässigkeit der Erhebung höherer als im Darlehensvertrag genehmigter Mieten bei

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